Nach meinem Abschluss als Musikpädagoge (M.A.) und der staatlichen Anerkennung als Gitarrenlehrer (Richard-Strauß-Konservatorium, G. Mane-Prediger), hatte ich die Gelegenheit, an einigen
Musikschulen (Gauting, Fürstenfeldbruck, Ottobrunn) und auch als Leiter der Studienabteilung (1996-98) und Dozent (1998-2016) am Konservatorium (PCK-Mainz, ) meine beruflichen Erfahrungen als
Instrumentallehrer immer weiter zu vertiefen. Seit einigen Jahren begleite ich zahlreiche Projekte der Schulmusik am Sankt-Anna-Gymnasium München, unterrichte an der Privatmusikschule Kirchheim, am
Münchner Musikseminar und bin Sprecher und Lehrer der Freien Musikinitiative Fürstenried FMF.
Aktuelle Unterrichtsorte
Derzeit unterrichte ich an verschiedenen Orten im Münchner Innenraum, Süd-Westen, Norden und Osten. Weitere Informationen auf Anfrage.
Aktuelles Unterrichtshonorar
Die Bezahlung wird individuell vereinbart, ist aber in etwa verlgeichbar mit den an Münchner Musikschulen verlangeten Honoraren. Weitere Informationen auf Anfrage.
Hygienekonzept privater Gitarrenunterricht
Laut Kabinettsbeschluss vom 05.05.2020 ist ab 11.05.2020 der Musikunterricht
in Musikschulen und in Privaten Musikinstituten (mit Auflagen) sowie im Einzelunterricht zu Hause wieder möglich. Daher nehmen wir den Unterrichtsbetrieb wieder auf, allerdings mit einem neuen
Hygienekonzept. Zur Vermeidung von Infektionen und zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht ist es geboten, dass sich Schüler, Eltern und Lehrkräfte an unser Hygienekonzept halten. Es ist auf Grundlage
des Leifadens des Bayrischen Tonkünstlerverbandes entstanden.
- Es halten sich nur 2 Personen im Unterrichtsraum auf, nämlich die Lehrkraft und der
Schüler.
- Ein Mund- und Nasenschutz (Maske) ist nicht erforderlich (4. BayIfSMV), der Mindestabstand von
1,5 Metern ist einzuhalten. Sollte der Abstand aus zwingenden Gründen unterschritten werden, ist eine Maske aufzusetzen.
- Die Schüler, Eltern und Lehrkräfte werden aufgefordert, im allgemein zugänglichen Bereich („Verkehrswege“) und beim Betreten der Räumlichkeiten Masken zu
tragen.
- Für den Gesangs- und Blasunterricht wird empfohlen, den Schutzabstand zu erhöhen.
- Die Schüler waschen sich vor und nach dem Unterrichtsbeginn gründlich die Hände mit Wasser und
Seife (mindestens 20 Sekunden); zudem steht Handdesinfektion zur Verfügung.
- Die Türgriffe werden durch die Lehrkräfte regelmäßig desinfiziert.
- Die Tür zum Unterrichtsraum wird nur von der Lehrkraft geöffnet/geschlossen, so dass die
Schüler den Türgriff nicht berühren müssen.
- Der Unterrichtsraum wird regelmäßig gründlich gelüftet.
- Schüler und Lehrer spielen jeweils nur ihre eigenen Instrumente und tauschen diese nicht, eine
Ausnahme besteht nur für den Klavierunterricht, wo zu Beginn jeder Stunde die Lehrkraft die Tastatur reinigt.
- Auf Händeschütteln wird verzichtet.
- Die Nies- und Hustenetikette (Ellenbeuge) ist einzuhalten.
- Um erhöhten und individuellen Schutzbedürfnissen einzelner Schüler Rechnung zu tragen, werden
zusätzlich nach Absprache folgende Maßnahmen angeboten: erhöhter Mindestabstand, Mund-Nasenschutz während des Unterrichtes, Fortsetzung des Online-Unterrichtes.
- Gemäß der 4. BayIfSMV dürfen Personen, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale
zutrifft, nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. (In diesen Fällen bieten wir aber Online-Unterricht an.)
- Positive Testung auf SARS-CoV-2 oder als positiv eingestuft
bis zum Nachweis eines negativen Tests.
- Vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen (z.B. Kontaktperson
Kat. I) angeordnete Quarantäne für die jeweilige Dauer.
- Nach Rückkehr von einem
Auslandsaufenthalt oder einer besonders betroffenen Region im Inland ab 72 Stunden für die Dauer von 14 Tagen.
- Auch anderweitig erkrankten
Schülern ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht gestattet. Die Lehrkraft wird verpflichtet, bei Erkältungssymptomen von Schülern den Unterricht nicht zu erteilen.